Hausordnung
Allgemeine Regeln
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Die Räumlichkeiten sind pfleglich und sorgfältig zu behandeln.
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Rauchen ist in sämtlichen Bereichen untersagt.
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Lärm ist auf ein Minimum zu reduzieren.
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Beschädigungen sind unverzüglich zu melden.
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Die Nutzung ist ausschließlich im gebuchten Zeitraum gestattet.
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Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen.
Hinweis: Bei Verstößen kann ein Nutzungsverbot ausgesprochen werden.
§1 Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die die Geschäftsräumlichkeiten der
Toth & Breuer GesbR betreten oder nutzen.
§2 Nutzung der Räumlichkeiten
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Die Nutzung erfolgt ausschließlich im vereinbarten Umfang.
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Eine dauerhafte Büronutzung ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig.
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Die Weitergabe der Adresse oder Untervermietung an Dritte ist nicht gestattet.
§3 Zutritt
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Zutritt haben ausschließlich berechtigte Personen zu den vereinbarten Zeiten.
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Unbefugten ist der Zutritt untersagt.
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Der Betreiber behält sich vor, Zutrittskontrollen durchzuführen.
§4 Verhalten in den Räumen
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Die Räumlichkeiten sind sauber und ordentlich zu halten.
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Lärmentwicklung ist möglichst gering zu halten.
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Einrichtungen und Inventar sind sorgfältig zu behandeln.
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Rauchen ist nicht gestattet.
§5 Sicherheit und Ordnung
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Fluchtwege und Notausgänge sind jederzeit freizuhalten.
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Brandschutzbestimmungen sind strikt einzuhalten.
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Offenes Feuer ist verboten.
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Im Gefahrenfall sind die Anweisungen des Betreibers zu befolgen.
§6 Post und Zustellungen
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Post wird im Rahmen der vereinbarten Leistungen angenommen und weitergeleitet.
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Für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung wird keine Haftung übernommen.
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Unzulässige oder gefährliche Sendungen sind untersagt.
§7 Haftung
Jede nutzende Person haftet für sämtliche von ihr verursachten Schäden an Räumlichkeiten und Inventar. Schäden sind unverzüglich zu melden.
§8 Verbotene Nutzung
Insbesondere untersagt sind:
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Nutzung der Adresse für rechtswidrige Zwecke
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Irreführende oder missbräuchliche Firmenangaben
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Lagerung gefährlicher Stoffe
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Nutzung der Adresse für betrügerische Zwecke
§9 Verstöße
Bei Verstößen gegen diese Hausordnung kann der Betreiber:
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den Zutritt untersagen
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Leistungen einstellen
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den Vertrag fristlos kündigen
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Schadensersatz geltend machen
§10 Schlussbestimmungen
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Diese Hausordnung ist Bestandteil der Nutzungsvereinbarung.
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Änderungen bleiben vorbehalten.
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Es gilt österreichisches Recht.
